Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Die Vorsorge für Alter und Krankheit rückt immer stärker in den Fokus der Öffentlichkeit. Um handlungsfähig zu bleiben und gleichzeitig die Notwendigkeit der Bestellung eines Betreuers zu vermeiden, empfiehlt es sich häufig eine (notarielle) Vorsorgevollmacht zu erstellen. Hierzu beraten wir Sie gerne. Daneben helfen wir Ihnen bei der Erstellung einer Patientenverfügung, um Ihre Behandlungswünsche insbesondere im Hinblick auf lebensverlängernde Maßnahmen maßgeschneidert und rechtlich bindend zu Papier zu bringen.
Service
Gern können Sie uns Daten für einen Vertragsentwurf übermitteln und dafür unsere Fragebögen verwenden. Bitte beachten Sie, dass dies eine Beratung im Einzelfall vor oder bei Beurkundung nicht ersetzt!