Erbrecht
Wir erstellen individuell nach Ihren Wünschen ein Testament oder einen Erbvertrag, um zu gewährleisten, dass Ihr letzter Wille rechtssicher umgesetzt wird. In der Regel erspart Ihnen das notarielle Testament oder der notariell beurkundete Erbvertrag die Notwendigkeit später einen kostenpflichten Erbschein zu beantragen. Bei der Gestaltung Ihrer Erbfolge beraten wir Sie auch im Hinblick auf die Möglichkeit von lebzeitigen Schenkungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.
Nach Eintritt eines Erbfalls stellen wir soweit erforderlich mit Ihnen gemeinsam den Antrag auf Ausstellung eines Erbscheins und begleiten Sie bei Verträgen zur Teilung des Nachlasses unter den Miterben.
Service
Gern können Sie uns Daten für einen Vertragsentwurf übermitteln und dafür unsere Fragebögen verwenden. Bitte beachten Sie, dass dies eine Beratung im Einzelfall vor oder bei Beurkundung nicht ersetzt!