Immobilienrecht
Wir begleiten Sie in allen Fragen zum Immobilienrecht. Sie werden von uns umfassend beraten und unterstützt vor, während und nach der Beurkundung Ihres Immobilienkaufvertrages oder Bauträgervertrages. Selbstverständlich sorgen wir auch für den Vollzug des Vertrages im Grundbuch. Sofern der Kaufpreis von Ihnen finanziert wird, beurkunden wir die Grundschuld für Ihre finanzierende Bank.
Darüber hinaus konzipieren wir für Sie gerne auch eine Teilungserklärung zur Begründung von Wohnungs- und Teileigentum und begleiten Sie bei der Bestellung von Erbbaurechten. Auch bei der Erstellung eines rechtssicheren Konzepts zur Übertragung Ihrer Immobilie im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf die nächste Generation stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Seite.
Service
Gern können Sie uns Daten für einen Vertragsentwurf übermitteln und dafür unsere Fragebögen verwenden. Bitte beachten Sie, dass dies eine Beratung im Einzelfall vor oder bei Beurkundung nicht ersetzt!