Familienrecht
Als kompetenter Berater unterstützen wir Sie gerne bei der Ausarbeitung und Beurkundung Ihres vorsorgenden Ehevertrages. Auch für die Konzeption und Beurkundung einer Scheidungsvereinbarung stehen wir Ihnen zur Verfügung. Darüber hinaus helfen wir Ihnen bei der Stellung von Adoptionsanträgen und unterstützen Sie bei der Absicherung von gemeinschaftlichen Investitionen im Rahmen von nichtehelichen Lebensgemeinschaften („Partnerschaftsverträge“).
In allen vorgenannten Bereichen berücksichtigen wir auch etwaige erbrechtliche Rechtsfolgen und zeigen Ihnen auf Wunsch Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung von abstrakten Haftungsrisiken („asset protection“) auf.
Service
Gern können Sie uns Daten für einen Vertragsentwurf übermitteln und dafür unsere Fragebögen verwenden. Bitte beachten Sie, dass dies eine Beratung im Einzelfall vor oder bei Beurkundung nicht ersetzt!